Digitale Barrierefreiheit unterliegt in öffentlichen Stellen einer gesetzlich geregelten Pflicht:
Denn bereits seit 2020 sollen digitalen Anwendungen öffentlicher Stellen für alle User*innen barrierefrei zugänglich sein – so legt es die EU-Richtlinie 2016/2102 im Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) fest und setzt damit europäisches Recht um.
Bislang ist digitale Barrierefreiheit nur für öffentliche Stellen rechtlich verpflichtend.
Allerdings ist die Teilhabe aller Menschen an Informationen, an Prozessen, an Arbeit und Chancen längst auch ein relevantes Thema in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Barrierefreiheit wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe immer sichtbarer und ihre (auch digitale) Umsetzung im beruflichen Kontext immer drängender. Das Engagement Ihrer Firma für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung kann schon heute Bewerbungs- oder Kündigungsgrund für Beschäftigte sein!
Werden Sie daher rechtzeitig aktiv und bauen Sie Barrieren ab, damit gerade in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz alle Beschäftigten mitgenommen werden können, um Erkrankungen, Unfälle oder sogar Todesfälle zu verhindern.
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