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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Brandschutzunterweisung, zum Ablauf und zum Zertifikat.
Zur Unterweisung
Ja. Die Unterweisung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV und DGUV Vorschrift 1. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ASR A2.2 für die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten. Das Zertifikat dient als rechtssicherer Unterweisungsnachweis.
Ca. 15 Minuten, inklusive abschließendem Wissenstest.
Ja, für Beschäftigte mit normaler Brandgefährdung (Büro, Verwaltung, Homeoffice).
Nein. Brandschutzhelfer benötigen eine separate Ausbildung mit praktischer Löschübung gemäß DGUV Information 205-023. Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben.
Zum Zertifikat
Die Brandschutzunterweisung muss gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Das Zertifikat dokumentiert die erfolgreiche Teilnahme für das jeweilige Unterweisungsjahr.
Ja. Die DGUV bestätigt, dass elektronische Unterweisungen zulässig sind, sofern eine Verständnisprüfung erfolgt und die Teilnahme dokumentiert wird. Beides ist in unserer Unterweisung integriert.
Rechtliche Grundlagen
| Regelwerk | Relevanz für Brandschutzunterweisung |
|---|---|
| ArbSchG § 12 | Allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers |
| ArbStättV § 6 | Unterweisung über Brandschutzeinrichtungen & Verhalten im Brandfall |
| DGUV Vorschrift 1 § 4 | Unterweisungspflicht der Unfallversicherungsträger, mind. jährlich |
| ASR A2.2 Punkt 7.2 | Konkretisiert Inhalte & Turnus der Brandschutzunterweisung |
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